RS Vwgh 1996/5/21 96/05/0049

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Veröffentlicht am 21.05.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §418;

Rechtssatz

Der Eigentumserwerb durch redliche Bauführung gem § 418 letzter Satz ABGB reicht nur soweit, als der Erwerb neben der überbauten Grundfläche die zur bestimmungggemäßen Benutzung des Gebäudes unentbehrlichen Flächen umfaßt (Hinweis Spielbüchler in Rummel, ABGB, Bd 1, S 473, Randzahl 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050049.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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