RS Vwgh 1996/5/21 95/05/0121

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Veröffentlicht am 21.05.1996
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
EisbEG 1954 §44;
LStG OÖ 1991 §36 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/21 89/05/0152 6 (hier: daran ändert auch nichts, daß die Notwendigkeit der Enteignung durch den präjudizierenden Planungsakt des Straßenbaubewilligungsbescheides mitbestimmt wird)

Stammrechtssatz

Da es sich beim straßenbaurechtlichen Bewilligungverfahren um ein vom Enteignungsverfahren schon hinsichtlich der Zuständigkeit der zur Entscheidung berufenen Behörden verschiedenes Verwaltungsverfahren handelt, § 44 des Eisenbahnenteignungsgesetzes aber nur auf das Enteignungsverfahren Bezug hat, kommt eine Anwendung der genannten Bestimmung auf das straßenbaurechtliche Bewilligungsverfahren nicht in Betracht.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995050121.X03

Im RIS seit

18.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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