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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/11/0142 E 25. Juni 1996Rechtssatz
Im Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung gem § 20 Abs 5 lit e KFG sind die Grundsätze der freien Beweiswürdigung und des § 46 AVG (wonach als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist) nicht durchbrochen. Die jedenfalls einzuholende Stellungnahme der Ärztekammer ist ein Beweismittel wie jedes andere, ihr Inhalt hat für den Ausgang des Verfahrens keine höhere Bedeutung als der Beweiswert anderer zusätzlich eingeholter Beweismittel.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110049.X02Im RIS seit
19.03.2001