RS Vwgh 1996/5/22 96/16/0083

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Durch § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987 ist klargestellt, daß auch bei gemischten Schenkungen der entgeltliche Teil der Grunderwerbsteuer unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160083.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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