RS Vwgh 1996/5/22 96/14/0058

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
BAO §232;

Rechtssatz

Die im Verfahren zur Festsetzung einer Abgabe erfolgte Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO führt nicht zur Einstellung des zuvor aufgrund eines Sicherstellungsauftrages durchgeführten Sicherungsverfahrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996140058.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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