RS Vwgh 1996/5/22 95/21/0083

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FrG 1993 §18 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/19 94/18/0084 1

Stammrechtssatz

Hat der UVS ein gegen den Fremden wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG geführtes Verwaltungsstrafverfahren mangels Vorliegens eines Arbeitsverhältnisses oder eines arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses eingestellt, so ist die Sicherheitsdirektion bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden zwar an die Beweiswürdigung des UVS nicht gebunden; zufolge des im § 37 AVG verankerten Grundsatzes der Erforschung der materiellen Wahrheit ist es aber erforderlich, daß die Sicherheitsdirektion auch die im Verfahren vor dem UVS erhobenen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens berücksichtigt und sich im Rahmen der Beweiswürdigung damit auseinandersetzt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete DiversesSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210083.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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