RS Vwgh 1996/5/22 95/21/0083

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0511/66 E 6. Februar 1967 VwSlg 7074 A/1967 RS 1

Stammrechtssatz

§ 17 Abs 1 AVG 1950 legt der Behörde nicht die Verpflichtung auf, Verwaltungsakte an die von der Partei gewünschte Behörde zum Zwecke der leichteren Ermöglichung der Akteineinsicht zu übersenden, erklärt dies aber auch nicht für unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210083.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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