RS Vwgh 1996/5/22 95/21/0646

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs3;
FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ist die belBeh erstmals in ihrem angefochtenen Bescheid vom Vorliegen einer rechtskräftigen Bestrafung gemäß § 5 Abs 1 StVO ausgegangen, hat sie dem Fremden Gelegenheit zu geben, zu diesem zusätzlichen Sachverhalt Stellung zu nehmen (§ 45 Abs 3 AVG). Dies umso mehr, wenn im gegenständlichen Verwaltungsakt keinerlei Hinweise über das Vorliegen der rechtskräftigen Bestrafung wegen dieser Übertretung enthalten sind.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210646.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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