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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Rechtssatz
Der Wunsch eines Fremden nach Reisefreiheit, sei es auch etwa, um nahe Angehörige im Heimatstaat (hier: Verfolgerstaat iSd AsylG 1991) zu besuchen, ist nicht besonders berücksichtigungswürdig iSd § 10 Abs 3 StbG 1985, weil dies ja für den Großteil der sich in Österreich aufhaltenden Fremden zuträfe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010087.X03Im RIS seit
20.11.2000