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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z3;Rechtssatz
Die im Pachtvertrag vereinbarten Fälle der vorzeitigen Vertragsauflösung (insbesondere Nichtzahlung des Pachtschillings, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Einstellung des Gewerbebetriebes) sind solche, die in erster Linie nur der Sicherung der finanziellen Mindestinteressen des Verpächters dienen - etwa einen Pachtvertragsabschluß mit einem anderen Pächter ermöglichen - aber keineswegs darauf schließen lassen, daß der Verpächter den Betrieb wieder auf eigene Rechnung führen wird (Hinweis E 22.10.1982, 2639/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140142.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011