RS Vwgh 1996/5/22 96/01/0091

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;
StbG 1985 §11a;
StbG 1985 §16;
StbG 1985 §17;
StbG 1985 §25 Abs2;
StbG 1985 §27;
StbG 1985 §7;
StbG 1985 §7a;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, (auch) die engsten Familienangehörigen besäßen bereits die österreichische Staatsbürgerschaft, sie hätten besondere Bindungen zu Österreich und seien daselbst "vollständig integriert", wird kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 dargetan, ist doch dem "Grundsatz der Familieneinheit" bereits in § 7, § 7a, § 11a, § 15, § 17, § 25 Abs 2 und § 27 StbG 1985 hinreichend Rechnung getragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996010091.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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