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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, (auch) die engsten Familienangehörigen besäßen bereits die österreichische Staatsbürgerschaft, sie hätten besondere Bindungen zu Österreich und seien daselbst "vollständig integriert", wird kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 dargetan, ist doch dem "Grundsatz der Familieneinheit" bereits in § 7, § 7a, § 11a, § 15, § 17, § 25 Abs 2 und § 27 StbG 1985 hinreichend Rechnung getragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010091.X01Im RIS seit
20.11.2000