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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Rechtssatz
Einen "Mangelberuf" übt derjenige nicht aus, der eine zu dessen Ausübung erforderliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010087.X02Im RIS seit
20.11.2000