RS Vwgh 1996/5/22 95/16/0021

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/16/0020 E 22. Mai 1996

Rechtssatz

Ein unter vielen ausgearbeiteter Gesetzesentwurf (ein solcher, der nicht zum Gesetz geworden ist) kann nicht die tragende Begründung einer historischen Interpretation sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160021.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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