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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/16/0020 E 22. Mai 1996Rechtssatz
Ein unter vielen ausgearbeiteter Gesetzesentwurf (ein solcher, der nicht zum Gesetz geworden ist) kann nicht die tragende Begründung einer historischen Interpretation sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160021.X02Im RIS seit
24.10.2001