RS Vwgh 1996/5/22 95/16/0021

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art7 Abs1;
PauschV VwGH 1994;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/16/0020 E 22. Mai 1996

Rechtssatz

Aus Anlaß des Beschwerdefalles sind keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der - für Bf und belBeh verschieden prozentuell erhöhten - Kostenansätze der Pauschalierungsverordnung, BGBl 1994/416, entstanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160021.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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