RS Vwgh 1996/5/22 93/01/0260

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen des Asylwerbers, es sei wegen seiner Weigerung, Häuser von Albanern zu schleifen, noch ein gerichtliches Verfahren gegen ihn anhängig, und er sei bereits wegen eines gleichen Sachverhaltes gerichtlich verurteilt und inhaftiert gewesen, macht der Asylwerber angesichts der angespannten politischen Lage im Kosovo, von der bekanntermaßen die albanische Bevölkerung besonders betroffen ist, Umstände geltend, angesichts derer ohne nähere Befragung nicht ausgeschlossen werden kann, daß Verfolgung auf Grund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993010260.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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