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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen des Asylwerbers, es sei wegen seiner Weigerung, Häuser von Albanern zu schleifen, noch ein gerichtliches Verfahren gegen ihn anhängig, und er sei bereits wegen eines gleichen Sachverhaltes gerichtlich verurteilt und inhaftiert gewesen, macht der Asylwerber angesichts der angespannten politischen Lage im Kosovo, von der bekanntermaßen die albanische Bevölkerung besonders betroffen ist, Umstände geltend, angesichts derer ohne nähere Befragung nicht ausgeschlossen werden kann, daß Verfolgung auf Grund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993010260.X01Im RIS seit
20.11.2000