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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §14 DSG, BGBl 565/1978, mit E v 01.12.93, G139-141/93.
Da sich die Zuständigkeit der belangten Behörde zur Erlassung der angefochtenen Bescheide auf §14 DSG gegründet hatte, wurden die Beschwerdeführer durch diese Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter dadurch verletzt, daß die belangte Behörde eine Zuständigkeit in Anspruch genommen hat, die ihr vor dem Hintergrund der durch die Aufhebung bereinigten Rechtslage nicht zustand.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B965.1990Dokumentnummer
JFR_10068783_90B00965_01