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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrG 1993 §18 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzungen des Aufenthaltsverbotes sind ohne Bindung an die vom Strafgericht ausgesprochene bedingte Strafnachsicht aus fremdenrechtlichen Gesichtspunkten eigenständig zu beurteilen. Daß zwischen dem dem Fremden zur Last liegenden Fehlverhalten (hier nach § 223 StGB) und der Erlassung des angefochtenen Bescheides ein Zeitraum von knapp drei Jahren verstrichen war, macht den angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995210104.X01Im RIS seit
11.07.2001