RS Vwgh 1996/5/23 96/18/0112

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z6;
FrG 1993 §19;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Fremde bereits vor Eingehung der Ehe über einen - durch unrichtige Angaben verschafften - kurzfristigen Sichtvermerk verfügt hat, vermag keineswegs auszuschließen, daß die Ehe zwecks Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung und einer Aufenthaltsbewilligung für den Fremden geschlossen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996180112.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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