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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/15 90/14/0216 2 (hier EStG 1988 heranzuziehen)Stammrechtssatz
Die (alleinige) Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten bei (erstmaligen) kurzfristigen Aufenthalten ("Reisen") liegt in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen (Hinweis E 18.12.1990, 87/14/0149).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150045.X01Im RIS seit
20.11.2000