RS Vwgh 1996/5/23 95/07/0235

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Burgenland
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §3;
FlVfLG Bgld 1970 §12 Abs3;

Rechtssatz

Die Aufstellung mehrerer Bonitätsklassen und die Einreihung einzelner Grundstücke in diese Bonitätsklassen setzt voraus, daß Grundstücke unterschiedlicher Bonität vorhanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070235.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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