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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Der Hinweis der Partei eines wasserrechtlichen Verfahrens, es sei ihr nicht bekannt gewesen, daß das Unterlassen des Erhebens von Einwendungen eine derart weitreichende Rechtsfolge nach sich ziehe, ist rechtlich unerheblich (Hinweis E 25.6.1991, 88/07/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070012.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012