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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32 Abs1;Rechtssatz
Direkte, nicht den üblichen Filterungsprozessen unterworfene Versickerungen von Niederschlagswässern (Niederschlagswässer von unbefestigten wie befestigten Freiflächen sowie nach den Bauvorschriften relevante Wasserabläufe und Regensinkkästen) können das Grundwasser während der Errichtung eines Kraftwerks infolge der durch den Aufstau gegebenen Verflachung des Grundwasserspiegelgefälles negativ beeinträchtigen (hier:
Vorschreibung der Einstellung solcher Versickerungen bis zur Errichtung des Vollstaues).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070082.X02Im RIS seit
12.11.2001