RS Vwgh 1996/5/23 96/07/0082

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Direkte, nicht den üblichen Filterungsprozessen unterworfene Versickerungen von Niederschlagswässern (Niederschlagswässer von unbefestigten wie befestigten Freiflächen sowie nach den Bauvorschriften relevante Wasserabläufe und Regensinkkästen) können das Grundwasser während der Errichtung eines Kraftwerks infolge der durch den Aufstau gegebenen Verflachung des Grundwasserspiegelgefälles negativ beeinträchtigen (hier:

Vorschreibung der Einstellung solcher Versickerungen bis zur Errichtung des Vollstaues).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070082.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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