RS Vwgh 1996/5/23 95/07/0012

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §42 Abs2;
WRG 1959 §107 Abs1;

Rechtssatz

Aus einer Zusammenschau des § 42 Abs 1 AVG, des § 42 Abs 2 AVG und des § 107 Abs 1 WRG ergibt sich, daß für Personen, die rechtzeitig zu einer mündlichen Verhandlung persönlich geladen wurden, Präklusion eintritt, wenn sie nicht spätestens am Tage vor Beginn der Verhandlung oder während der Verhandlung Einwendungen vorgebracht haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070012.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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