Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Aus einer Zusammenschau des § 42 Abs 1 AVG, des § 42 Abs 2 AVG und des § 107 Abs 1 WRG ergibt sich, daß für Personen, die rechtzeitig zu einer mündlichen Verhandlung persönlich geladen wurden, Präklusion eintritt, wenn sie nicht spätestens am Tage vor Beginn der Verhandlung oder während der Verhandlung Einwendungen vorgebracht haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070012.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012