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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/15/0236Rechtssatz
In Sicherstellungsverfahren ist nur mehr entscheidend, ob die Abgabenschulden entstanden sind, nicht jedoch aus welchem Titel diese bei Erlassung von Sicherstellungsaufträgen bestanden haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992150235.X02Im RIS seit
03.04.2001