Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §14 Abs2;Rechtssatz
Bei einer Beschwerde, die ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung gem § 35 Abs 1 VwGG als unbegründet abzuweisen ist, erübrigt sich sowohl eine Entscheidung über den vom Bf gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe als auch die Erlassung eines Auftrages an den Bf zur Beseitigung der der Beschwerdeschrift anhaftenden Mängel.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070008.X02Im RIS seit
12.11.2001