RS Vwgh 1996/5/23 96/07/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1996
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §14 Abs2;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §35 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Beschwerde, die ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung gem § 35 Abs 1 VwGG als unbegründet abzuweisen ist, erübrigt sich sowohl eine Entscheidung über den vom Bf gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe als auch die Erlassung eines Auftrages an den Bf zur Beseitigung der der Beschwerdeschrift anhaftenden Mängel.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070008.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten