RS Vwgh 1996/5/23 96/18/0086

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §19;
MRK Art8 Abs2;
StGB §223;
StGB §224;

Rechtssatz

Die Fälschung (der Gültigkeitsdauer) eines Sichtvermerkes stellt eine aus der Sicht der Wahrung der Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens in hohem Maß verpönte Straftat dar, die iVm dem bereits geraume Zeit dauernden unrechtmäßigen Aufenthalt des Fremden die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen ihn im Interesse des Schutzes der öffentlichen Ordnung (Art 8 Abs 2 MRK) notwendig macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996180086.X01

Im RIS seit

04.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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