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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1218;Rechtssatz
Bei Ausmessung der Ausstattung für den Sohn des Abgabepflichtigen wirkt sich das im gleichen Jahr von letzterem an die Tochter geleistete Heiratsgut mindernd auf die Ausmessungsgrundlage aus (vgl die bei Dittrich-Tades, ABGB/34, E 148 zu § 140, angeführte Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach außergewöhnliche Belastungen die Bemessungsgrundlage von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegen ihre Eltern mindern).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150242.X03Im RIS seit
20.11.2000