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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/15/0236Rechtssatz
Bei potentiell Haftungspflichtigen entsteht die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7 Abs 1 BAO mit bescheidmäßiger Geltendmachung von Haftungen. Nach Erlassung von Haftungsbescheiden werden die betreffenden Abgabenschulden nach § 224 Abs 1 BAO fällig und vollstreckbar. Innerhalb dieser Monatsfrist ist die Erlassung von Sicherstellungsaufträgen zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992150235.X01Im RIS seit
03.04.2001