RS Vwgh 1996/5/24 94/17/0320

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Veröffentlicht am 24.05.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs1;
AVG §61 Abs1;
B-VG Art119a Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321

Rechtssatz

Das Fehlen einer Vorstellungsbelehrung nimmt der Erledigung der Berufungsbehörde nicht den Bescheidcharakter und führt auch nicht zu ihrer Aufhebung aufgrund einer rechtzeitig eingebrachten Vorstellung.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeRechtsmittelbelehrung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170320.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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