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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §58 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321Rechtssatz
Das Fehlen einer Vorstellungsbelehrung nimmt der Erledigung der Berufungsbehörde nicht den Bescheidcharakter und führt auch nicht zu ihrer Aufhebung aufgrund einer rechtzeitig eingebrachten Vorstellung.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeRechtsmittelbelehrungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170320.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008