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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Rechtssatz
Unter dem Tatbestandsmerkmal der mehrjährigen Tätigkeit iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 ist eine Tätigkeit zu verstehen, die sich zumindest über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten erstreckt (Hinweis E 17.2.1993, 89/14/0250). Die Ansicht, daß der begünstigte Steuersatz deswegen nicht zustehe, weil sich die Tätigkeit auf höchstens zwei Jahre (zwei Besteuerungszeiträume) erstreckte, verkennt die Rechtslage.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130301.X04Im RIS seit
20.11.2000