RS Vwgh 1996/5/29 92/13/0301

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter dem Tatbestandsmerkmal der mehrjährigen Tätigkeit iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 ist eine Tätigkeit zu verstehen, die sich zumindest über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten erstreckt (Hinweis E 17.2.1993, 89/14/0250). Die Ansicht, daß der begünstigte Steuersatz deswegen nicht zustehe, weil sich die Tätigkeit auf höchstens zwei Jahre (zwei Besteuerungszeiträume) erstreckte, verkennt die Rechtslage.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130301.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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