RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0300

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
BAO §166;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/13 95/13/0030 2

Stammrechtssatz

Die Abgabenverfahrensgesetze räumen keinen Anspruch auf Gegenüberstellung von Kontrahenten ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130300.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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