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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §26 Z5;Rechtssatz
Im Geltungsbereich des EStG 1972 gehören gem § 26 Z 5 ua nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Beförderung der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Kosten des Arbeitgebers einschließlich der Fahrten mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Es ist daher kein Sachbezug gegeben, zumal nicht in Zweifel gezogen wurde, daß der PKW für Privatfahrten nicht verwendet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130301.X03Im RIS seit
20.11.2000