RS Vwgh 1996/5/29 92/13/0301

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §26 Z5;

Rechtssatz

Im Geltungsbereich des EStG 1972 gehören gem § 26 Z 5 ua nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Beförderung der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Kosten des Arbeitgebers einschließlich der Fahrten mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Es ist daher kein Sachbezug gegeben, zumal nicht in Zweifel gezogen wurde, daß der PKW für Privatfahrten nicht verwendet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130301.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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