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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / VollzugRechtssatz
keine Folge
Verhängung eines Aufenthaltsverbotes für die Dauer von 10 Jahren.
Da sich der Beschwerdeführer dem eigenen Vorbringen nach zur Zeit in der Strafanstalt Gerasdorf befindet, kommt ein Vollzug des angefochtenen Bescheides derzeit nicht in Betracht.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B58.1994Dokumentnummer
JFR_10059879_94B00058_01