RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0013

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20;

Rechtssatz

Sind die Heimfahrten vom Dienstort Salzburg nach Wien auch durch die allgemeine PRIVATE LEBENSFÜHRUNG veranlaßt, führen sie zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen iSd § 20 EStG. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden nämlich das private Umfeld betreffende Gestaltungen in Anbetracht einer bloß einjährigen auswärtigen beruflichen Tätigkeit nicht gänzlich geändert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130013.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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