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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Sind die Heimfahrten vom Dienstort Salzburg nach Wien auch durch die allgemeine PRIVATE LEBENSFÜHRUNG veranlaßt, führen sie zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen iSd § 20 EStG. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden nämlich das private Umfeld betreffende Gestaltungen in Anbetracht einer bloß einjährigen auswärtigen beruflichen Tätigkeit nicht gänzlich geändert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130013.X04Im RIS seit
11.07.2001