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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Bei alleinstehenden Abgabepflichtigen ist, wenn nicht besondere Verhältnisse vorliegen, lediglich etwa im Ausmaß monatlicher Heimfahrten eine nicht durch die private Lebensführung überlagerte Veranlassung durch die Einkünfteerzielung anzunehmen (Hinweis E 22.9.1987, 87/14/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130013.X03Im RIS seit
11.07.2001