RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0013

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Bei alleinstehenden Abgabepflichtigen ist, wenn nicht besondere Verhältnisse vorliegen, lediglich etwa im Ausmaß monatlicher Heimfahrten eine nicht durch die private Lebensführung überlagerte Veranlassung durch die Einkünfteerzielung anzunehmen (Hinweis E 22.9.1987, 87/14/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130013.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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