RS Vwgh 1996/5/29 96/13/0054

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §35 Abs1;

Rechtssatz

Mit einer ausdrücklich als solcher bezeichneten "Bescheidbeschwerde" iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG kann eine allfällige Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich eines Wiedereinsetzungsantrages nicht wirksam geltend gemacht werden. Eine Beschwerde gegen einen Bescheid, dessen Inhalt von dem in der Beschwerde angeführten verletzten Recht nicht erfaßt wird, ist ohne weitere Prüfung abzuweisen (Hinweis E 13.2.1975, 1733, 1850/74, VwSlg 4794 F/1975).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996130054.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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