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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Zu den einzelnen Elementen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gehört auch die Schätzung der produktiven Stunden der einzelnen Arbeitnehmer. Von produktiven Stunden des Hilfsarbeiters im Ausmaß von 80 Prozent und eines Lehrlings im ersten Lehrjahr im Ausmaß von 20 Prozent der Arbeitszeit auszugehen, ist nicht unschlüssig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130255.X02Im RIS seit
20.11.2000