RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0300

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
BAO §166;
BAO §169;

Rechtssatz

Angesichts des Vorliegens gerichtlicher Vernehmungsprotokolle begründete es keine relevante Mangelhaftigkeit des Verfahrens, daß jemand im abgabenbehördlichen Verfahren als Auskunftsperson und nicht als Zeuge vernommen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130300.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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