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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Rechtssatz
Angesichts des Vorliegens gerichtlicher Vernehmungsprotokolle begründete es keine relevante Mangelhaftigkeit des Verfahrens, daß jemand im abgabenbehördlichen Verfahren als Auskunftsperson und nicht als Zeuge vernommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130300.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009