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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Solange die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht zugemutet werden kann, werden Aufwendungen für Fahrten an den Ort der dauerhaften Wohnsitznahme als durch die auswärtige Einkunftserzielung veranlaßt angesehen (Hinweis E 9.10.1991, 88/13/0121).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130013.X02Im RIS seit
11.07.2001