RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0008

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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L94059 Ärztekammer Wien
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr;
EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130008.X04

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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