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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §260;Rechtssatz
Ein Antrag auf "Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz" geht wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (Hinweis Stoll, BAO, Kommentar, 3013; E 13.10.1993, 91/13/0058).
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130301.X01Im RIS seit
20.11.2000