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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Vollzug / ZurückweisungsBRechtssatz
keine Folge
Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung gemäß §54 FremdenG.
Der Verfassungsgerichtshof ist der Auffassung, daß auf Grund der bereits stattgefundenen Abschiebung des Beschwerdeführers ein Vollzug des angefochtenen Bescheides nicht (mehr) in Betracht kommt.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B2267.1993Dokumentnummer
JFR_10059874_93B02267_01