RS Vfgh 1994/1/26 B2267/93

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Vollzug / ZurückweisungsB
VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

keine Folge

Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung gemäß §54 FremdenG.

Der Verfassungsgerichtshof ist der Auffassung, daß auf Grund der bereits stattgefundenen Abschiebung des Beschwerdeführers ein Vollzug des angefochtenen Bescheides nicht (mehr) in Betracht kommt.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B2267.1993

Dokumentnummer

JFR_10059874_93B02267_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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