RS Vwgh 1996/5/29 92/13/0301

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/08/0021 1

Stammrechtssatz

Im Verfahren vor dem VwGH erfolgt die Prüfung des angefochtenen Bescheides gem § 41 Abs 1 VwGG ausschließlich auf Grund des von der belBeh angenommenen Sachverhaltes. Es ist dem VwGH verwehrt, Tatsachen, die erst im Beschwerdeverfahren neu vorgebracht werden, zu berücksichtigen.

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130301.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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