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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Befristetes Aufenthaltsverbot gemäß §18 FremdenG.
Beschwerdeführer ist Serbe; lediglich Verstoß gegen das FremdenG; Gefährdung seiner Existenz und die seiner Familie, da kein geregelter Unterhalt in Serbien; drohender Militärdienst und Strafverfahren wegen Desertion.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B2279.1993Dokumentnummer
JFR_10059874_93B02279_01