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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/06/0223Rechtssatz
Die Errichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstellplätze für PKW ist grundsätzlich als zulässig und ortsüblich anzusehen, es sei denn, es lägen besondere Umstände vor, Gegenteiliges anzunehmen (Hinweis E 9.6.1994, 92/06/0246).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungSachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060213.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008