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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/06/0223Rechtssatz
Den Nachbarn steht bezüglich der Frage der ausreichenden Dimensionierung von Entwässerungsanlagen und der Eignung bestehender öffentlicher Kanäle im Hinblick auf durch ein Bauprojekt verursachte zusätzliche Wassermengen, welche uU auf die Nachbargrundstücke gelangen könnten, kein Mitspracherecht zu. Die Nachbarrechte, die sich aus dem bürgerlichen Recht ergeben, werden dadurch nicht berührt (Hinweis E 30.6.1994, 92/06/0269, betreffend ein Widmungsbewilligungsverfahren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060213.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008