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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die in § 30 Abs 1 lit a Vlbg BauG 1972 angesprochenen Auswirkungen können etwa infolge mangelnder Größe des Baugrundstückes oder einer nicht vorhandenen Abwasserbeseitigung gegeben sein, nicht aber aus einer mangelnden gesicherten Verbindung resultieren. (Hinweis E 16.10.1986, 86/06/0046). Aus § 30 Abs 1 lit a Vlbg BauG 1972 iVm § 4 Vlbg BauG 1972 ist daher kein subjektives öffentliches Nachbarrecht hinsichtlich der Frage der gesicherten Zufahrt zum Baugrundstück abzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060155.X06Im RIS seit
05.06.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009