RS Vwgh 1996/5/30 96/06/0098

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Veröffentlicht am 30.05.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Rechtssatz

Wurde ein Devolutionsantrag von der unzuständigen Behörde (hier: säumige Behörde erster Instanz) abgewiesen, so gehört dieser abweisliche Bescheid dem Rechtsbestand an, das hat zur Folge, daß keine Säumigkeit der Oberbehörde vorliegt, die zulässigerweise mit Beschwerde vor dem VwGH geltend gemacht werden könnte.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060098.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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