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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wurde ein Devolutionsantrag von der unzuständigen Behörde (hier: säumige Behörde erster Instanz) abgewiesen, so gehört dieser abweisliche Bescheid dem Rechtsbestand an, das hat zur Folge, daß keine Säumigkeit der Oberbehörde vorliegt, die zulässigerweise mit Beschwerde vor dem VwGH geltend gemacht werden könnte.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060098.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017