RS Vwgh 1996/5/30 95/19/1215

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Veröffentlicht am 30.05.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
KFG 1967 §64 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Straftaten nach § 64 Abs 1 KFG (im Hinblick auf die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993) ist es unerheblich, ob der Fremde im Falle eines von ihm verschuldeten Verkehrsunfalles Versicherungsschutz genossen hätte oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995191215.X03

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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