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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaLeitsatz
Zurückweisung von Wahlanfechtungen als verspätetRechtssatz
Zurückweisung der Anfechtungen der Nationalratswahl 1990, der Tir Landtagswahl 1989 und der Bundespräsidentenwahl 1992 als verspätet.
Der Anfechtungswerber ließ die vierwöchige Anfechtungsfrist des §68 Abs1 VfGG 1953 ungenützt verstreichen. Daß der Anfechtungswerber einen Instanzenzug nach §105 Abs1 NRWO 1971 oder nach §66 Abs1 Tir LandtagswahlO 1988, soweit ein solcher überhaupt in Frage kam, durchschritten hätte, scheidet nach seinem eigenen Vorbringen aus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Fristen, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:WI12.1993Dokumentnummer
JFR_10059772_93W0I012_01